Rechtliches zum Parcoursbau


Österreich
In Ö. sind folgende Dinge für die Genehmigung eines Parcours notwendig:

- Veranstaltungspolizeiliche Bewilligung von der Bezirksverwaltungsbehörde (BH)
- ev. Rodungsbewilligung für die Nutzung als Parcours
- ev. Baubewilligung, wenn ein Bau errichtet wird, der Raum umschließt.

Beteiligte im Verfahren
- Sicherheitsbeauftragter der zuständigen Bundespolizeidirektion
- Polizei des Ortes
- Umweltschutzbeauftrager des Landes
- Gemeinde
- Grundeigentümer
- Nachbarn
- Betreibender Verein
- ev. Jäger

Deutschland
Unbekannt, bitte um Hinweise

Schweiz
Unbekannt, bitte um Hinweise